Einführung in die BWL

Definition

Bedürfnisse

  • Basis der Lehren BWL und VWL
  • unterteilbar in primär und sekundär
  • einteilen nach
    • Dringlichkeit
      • Existenzbedürfnis: PRIMÄR
      • Kulturbedürfnis:
      • Luxusbedürfnis:
    • Gegenstand der Bedürfnisse
      • immaterielle:
      • materielle:
    • Grad des Bewusstseins
      • latente:
      • akute:
    • Möglichkeiten der Bedürfnisse
      • Individualbedürfnis:
      • Kollektivbedürfnis:

Bedürfnisse nach Maslow

Güter

  • alle Mittel die geeignet sind Bedürfnisse von Menschen zu befriedigen
  • gibt kostenfreie und kostenverursachende Güter
  • einteilen in
    • Komplementär
    • Substitutionsgüter

Ökonomisches Prinzip

  • jede Knappheit fordert nachhaltiges Handeln

Produktionsfaktoren

  • Erstellung von Gütern welche das befriedigen von Bedürfnisse erfordern
  • nach ökonomischem Prinzip
  • einteilen in Sichten
    • BWL
    • VWL

Sichten

Arbeitsteilung

  • Menschen eigenen sich für unterschiedliche Produktionstätigkeiten
  • Menschen spezialisieren sich automatisch auf bestimmte Prozesse
  • Grundprinzip der wirtschaftlichen Produktion
    • erhöht Arbeitsproduktivität
    • ermöglicht Wirtschaftswachstum, materiellen Wohlstand und kürzere Arbeitszeiten
VorteileNachteile
hohe ProduktivitätMonotonie
Einsatz von spezielle Fähigkeiten und WissenEinseitige Belastung
schnellere Einarbeitungsinkende motivation
Hohe TransparenzGefahr der Entfremdung
schneller LerneffektSinkende Lernkurve
Beschränkung des gefordertem WissensNiedrigere Anpassungsfähigkeit

Begrenzung der negativen Auswirkungen

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Markt

  • treffen von Angebot und Nachfrage
    • Nachfrager suchen und finden
    • Konkurrenz beobachten und reagieren
    • Preis für Güter aushandeln
    • umso höher das Angebot, desto niedriger der Preis

Unternehmensformen

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Einzelunternehmen

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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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OHG - Offene Handelsgesellschaft

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KG - Kommanditgesellschaft

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GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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AG - Aktiengesellschaft

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UG / Mini GmbH - Unternehmergesellschaft

  • 01.11.2008 MoMiG §5a GmbHG sieht Unternehmergesellschaf vor
  • Sondervariante der GmbH
  • als Einstiegsvariante der GmbH, keine eigene Form!

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Gemeinnützige Formen

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Last modified 2022.04.27