Buchführungspflicht
Jeder Kaufmann
Kaufmannseigenschaften
- Ist-Kaufmann
- Jeder der ein Gewerbebetrieb betreibt
- Selbständige
- nachhaltige Betätigung mit der Absicht gewinne zu erzielen
- Jeder der ein Gewerbebetrieb betreibt
- Kann-Kaufmann
- Eintragung im Handelsregister
- obwohl kein Ist-Kaufmann
- Form-Kaufmann
- Handelsgesellschaften und bestimmte Vereine aufgrund Rechtsform
Umfang Rechnungslegung
- Jahresabschluss
- Bilanz
- GuV (Gewinn und Verlustrechnung)
- Anhand
- Ausgenommen Einzelunternehmen
- nicht mehr als 600 000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
Aufbewahrungsfristen
- Ein- und ausgehende Handelsbriefe: 6 Jahre
- Belege, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte: 10 Jahre
Vergleich von Gesellschaften hinsichtlich Bilanzierung, Offenlegung
Prüfungsvorschriften (gem. HGB)
Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften sind befreit
Inventur / Inventar
- Jeder Kaufmann ist verpflichtet die Aufstellung zu Beginn einer Geschäftstätigkeit und zum Ende jeden Geschäftsjahres vorzunehmen.
- Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden
- Ergebnis ist Inventar
- Inventar ist Staffel aller Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Stichtag
Siehe Seite 4 im Skript für Beispiel, und Video 7
Inventurverfahren
Stichtagsinventur
- körperliche Inventur
- Inventar zu bestimmten Tag, gleich mit Bilanzstichtag
- Zeitraum von 10 Tagen vor und nach dem Stichtag+
- Bestandsänderung während der Inventur sind zu berücksichtigen
- Bestände durch Belege und Buchungen nachweisen
Vor oder nachverlegte Inventur
- Wenn Inventur zu Stichtag nicht möglich ist
- Bsp. bei sehr großen Beständen
- an frei wählbaren Tag, innerhalb der letzten drei Monate, oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag
Permanente Inventur
- Totalerfassung
- nicht zu Bilanzstichtag, kann zeitlich über das Geschäftsjahr verteilt sein
- Benötigt Lagerbuch, Belege und Buchungen
Inventurvereinfachungsverfahren
Stichprobeninventur
- benötigt Lagerbuch
- Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert stichprobenartig ermittelt
- mathematisch-statistische Verfahren zur hochrechnung, Bsp. Mittelwertschätzung
- Benötigt Genehmigung des Finanzamtes
Festwertverfahren
- Voraussetzung ist regelmäßiges Ersetzen der Vermögensgegenstände
- Zugänge und Abgänge gleichen sich zu Festwert aus
- Gesamtwert ist nachrangig
- Nur bei geringen Veränderungen des Bestandes zulässig
- Nur alle 3 Jahre statt jährlich
Gruppenbewertung
- Anwendung auf gleichartige Vermögensgegenstände
- Vermögensgegenstände müssen vergleichbar in Verwendung bzw. Funktion sein, dürfen keine wesentlichen Qualitätsunterschiede haben
- Bewertung durch gewogenen Durchschnitt, bildung eines rechnerischen Mittelwerts
Bilanz / Kontensystem
- Jeder Kaufmann zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und zum Ende jeden Geschäftsjahres
- erfasst sämtliche Vermögen und sämtliche Schulden zum Bilanzstichtag
- eie Zeitpunktrechnung über die Vermögens und Finanzlage
Beispiel
| Aktiva | Passiva |
|---|---|
| Handelsware 9000 | Eigenkapital 9500 |
| Bank 5000 | Darlehen 20000 |
| Kasse 25000 | Schuldwechsel 2500 |
| Verb. L/L 7000 | |
| 39000 | 39000 |
Aktiva nach abnehmender Bindungsdauer gegliedert
Passiva nach abnehmender Fristigkeit
Es gilt:
- Gesamtvermögen (Bilanzsumme) = Gesamtkapital (Bilanzsumme)
- Vermögen = Schulden + Eigenkapital
- Summe der Aktiva = SUmme der Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung - GuV
- Bilanz ermöglicht keine Aussage darüber wie erfolgreich Unternehmen gewirtschaftet haben
- Nur der Vergleich des Eigenkapitals zweier aufeinander folgenden Bilanzen lässt einen Erfolg oder Misserfolg erkennen
- Es ist aber keine Ursache dieses Ergebnisses erkennbar