Grundlagen der Buchführung 1

Buchführungspflicht

Jeder Kaufmann

Kaufmannseigenschaften

  • Ist-Kaufmann
    • Jeder der ein Gewerbebetrieb betreibt
      • Selbständige
      • nachhaltige Betätigung mit der Absicht gewinne zu erzielen
  • Kann-Kaufmann
    • Eintragung im Handelsregister
    • obwohl kein Ist-Kaufmann
  • Form-Kaufmann
    • Handelsgesellschaften und bestimmte Vereine aufgrund Rechtsform

Umfang Rechnungslegung

Umfang Rechnungslegung

  • Jahresabschluss
    • Bilanz
    • GuV (Gewinn und Verlustrechnung)
    • Anhand
    • Ausgenommen Einzelunternehmen
      • nicht mehr als 600 000 € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren

Aufbewahrungsfristen

  • Ein- und ausgehende Handelsbriefe: 6 Jahre
  • Belege, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte: 10 Jahre

Vergleich von Gesellschaften hinsichtlich Bilanzierung, Offenlegung

Vergleich von Gesellschaften hinsichtlich Bilanzierung, Offenlegung

Prüfungsvorschriften (gem. HGB)

Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften sind befreit

Prüfungsvorschriften (gem. HGB)

Inventur / Inventar

  • Jeder Kaufmann ist verpflichtet die Aufstellung zu Beginn einer Geschäftstätigkeit und zum Ende jeden Geschäftsjahres vorzunehmen.
  • Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden
  • Ergebnis ist Inventar
  • Inventar ist Staffel aller Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Stichtag

Inventur Übersicht

Siehe Seite 4 im Skript für Beispiel, und Video 7

Inventurverfahren

  • Stichtagsinventur

    • körperliche Inventur
    • Inventar zu bestimmten Tag, gleich mit Bilanzstichtag
    • Zeitraum von 10 Tagen vor und nach dem Stichtag+
    • Bestandsänderung während der Inventur sind zu berücksichtigen
    • Bestände durch Belege und Buchungen nachweisen
  • Vor oder nachverlegte Inventur

    • Wenn Inventur zu Stichtag nicht möglich ist
    • Bsp. bei sehr großen Beständen
    • an frei wählbaren Tag, innerhalb der letzten drei Monate, oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag
  • Permanente Inventur

    • Totalerfassung
    • nicht zu Bilanzstichtag, kann zeitlich über das Geschäftsjahr verteilt sein
    • Benötigt Lagerbuch, Belege und Buchungen

Inventurvereinfachungsverfahren

  • Stichprobeninventur

    • benötigt Lagerbuch
    • Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert stichprobenartig ermittelt
    • mathematisch-statistische Verfahren zur hochrechnung, Bsp. Mittelwertschätzung
    • Benötigt Genehmigung des Finanzamtes
  • Festwertverfahren

    • Voraussetzung ist regelmäßiges Ersetzen der Vermögensgegenstände
    • Zugänge und Abgänge gleichen sich zu Festwert aus
    • Gesamtwert ist nachrangig
    • Nur bei geringen Veränderungen des Bestandes zulässig
    • Nur alle 3 Jahre statt jährlich
  • Gruppenbewertung

    • Anwendung auf gleichartige Vermögensgegenstände
    • Vermögensgegenstände müssen vergleichbar in Verwendung bzw. Funktion sein, dürfen keine wesentlichen Qualitätsunterschiede haben
    • Bewertung durch gewogenen Durchschnitt, bildung eines rechnerischen Mittelwerts

Bilanz / Kontensystem

  • Jeder Kaufmann zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und zum Ende jeden Geschäftsjahres
  • erfasst sämtliche Vermögen und sämtliche Schulden zum Bilanzstichtag
  • eie Zeitpunktrechnung über die Vermögens und Finanzlage

Inventar zur Bilanz

Beispiel

AktivaPassiva
Handelsware 9000Eigenkapital 9500
Bank 5000Darlehen 20000
Kasse 25000Schuldwechsel 2500
Verb. L/L 7000
3900039000
  • Aktiva nach abnehmender Bindungsdauer gegliedert

  • Passiva nach abnehmender Fristigkeit

  • Es gilt:

    • Gesamtvermögen (Bilanzsumme) = Gesamtkapital (Bilanzsumme)
    • Vermögen = Schulden + Eigenkapital
    • Summe der Aktiva = SUmme der Passiva

Gewinn- und Verlustrechnung - GuV

  • Bilanz ermöglicht keine Aussage darüber wie erfolgreich Unternehmen gewirtschaftet haben
  • Nur der Vergleich des Eigenkapitals zweier aufeinander folgenden Bilanzen lässt einen Erfolg oder Misserfolg erkennen
  • Es ist aber keine Ursache dieses Ergebnisses erkennbar
Last modified 2022.10.05