Kontensystem
- um Veränderungen der Bilanzpositionen zwischen Stichtagen der Inventur und der Bilanz zu zeigen, werden zu einzelnen Positionen Konten gebildet
Konten
- für jede Bilanzposition mindestens ein Konto
- Links immer Soll
- Rechts immer Haben
- Konten auf der Aktiva Seite heißen aktivische Bestandskonten
- Konten auf der Passiva Seite heißen passivische Bestandskonten
Bildung von Buchungssätzen
- Bei dem aktivischen Bestandskonto sind Anfangsbestände immer auf der Soll Seite
- Bei dem passivischen Bestandskonto sind Anfangsbestände immer auf der Haben Seite
- Veränderungen von Beständen folgen aus Geschäftsvorfällen
- Immer Mittelherkunft und Mittelverwendung
- Mittelherkunft wird im Haben gebucht
- Mittelverwendung wird im Soll gebucht
Buchungssatz
- besteht aus
- im Soll angesprochenes Konto (Mittelverwendung) mit Betrag
- im Haben angesprochenes Konto (Mittelherkunft) mit Betrag
Häufig formuliert als (per) Soll-Konto an Haben-Konto
| Bezeichnung | Vorgang |
|---|---|
| Aktivtausch | Zugang Aktivum an Abgang Aktivum |
| Bilanzverlängerung / Aktiv-Passiv-Mehrung | Zugang Aktivum an Zugang Passivum |
| Bilanzverkürzung / Passiv-Aktiv-Minderung | Abgang Passivum an Abgang Aktivum |
| Passivtausch | Abgang Passivum an Zugang Passivum |
Beispiel Aktivtausch
Beispiel Passivtausch
Beispiel Aktiv-Passiv-Mehrung
Beispiel Aktiv-Passiv-Minderung
Eigenkapitalbuchung
Einlagen und Entnahmen
Aufwand und Ertrag
resultierende Eigenkapitalerhöhung aus laufender Betriebstätigkeit des Unternehmens sind Erträge
Erträge werde immer im Haben erfasst
resultierende Eigenkapitalminderungen aus laufender Betriebstätigkeit des Unternehmens sind Aufwendungen
Erträge werde immer im Soll erfasst
Eröffnungsbuchungen
- zur Erfassung von Anfangsbeständen
- dient als Gegenkonto zu Anfangsbeständen
Schlussbuchung
- Aufwands- und Ertragskonten werden über Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Buchungen müssen korrekt und vollständig sein
- Erfinden zusätzlicher Geschäftsvorfälle ist verboten
- Willkürliche Änderungen sind verboten
- Schätzungen müssen möglichst realistisch und objektiv sein
- Bei noch nicht feststehenden Buchungswerten darf nicht gebucht werden
- Muss immer nach nachvollziehbaren Muster und objektiv bleiben
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- so Übersichtlich und verständlich wie möglich
- Außenstehende sollen es verstehen können
Grundsatz der Vorsicht
- Schützen der Gläubiger eines Unternehmens
- Unternehmen niemals zu reich bewerten
- lieber etwas zu arm bewerten
- soll vor finanziellem Risiko schützen
- Bsp. Rückstellungen sind schwer einzuschätzen und sollten immer etwas höher ausfallen
Grundsatz der Vollständigkeit
- alles was in dem Unternehmen passiert muss verbucht werden
- Geschäftsvorfälle dürfen nicht weggelassen werden
- Verbuchen von Rückstellungen muss passieren
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- bestmögliche Nutzung von Ressourcen ist anzustreben
- Umfasst auch Sparsamkeit und Ergiebigkeitsprinzip
- Sparsamkeitsprinzip verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen
- Ergiebigkeitsprinzip verlangt, mit einem bestimmten Mitteleinsatz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen