Kauf von Waren
- Warenkäufe werden bei Erfüllung gebucht
- Beim Kaufvertrag kann zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft unterscheiden werden
- Verpflichtungsgeschäft beide Parteien einigen sich auf Erfüllung ihrer Pflicht, Lieferung und Bezahlung
- Wird nicht sofort gebucht, erst bei Lieferung oder Bezahlung der Ware
- Wareneingang wird auf aktivischen Bestandskonto erfasst
- In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Zahlung wird unterschiedlich gebucht
- In Abhängigkeit von der Zahlungsart wird unterschiedlich gebucht
- Zu beachten ist die Umsatzsteuer
- Gezahlte Umsatzsteuer wird auf dem Konto “Vorsteuer” verbucht
Zahlung auf Ziel
Lieferung kommt vor Zahlung
Beispiel:
- 10 Tische
- je 100 €
- 19% Umsatzsteuer
- Rechnungsbetrag 1190 €
Anzahlung
Zahlung wird getätigt bevor ware geliefert wird
Beispiel:
- 10 Tische
- je 100 €
- 19% Umsatzsteuer
- Rechnungsbetrag 1190 €
- Vertrag: 40% Anzahlung
Lieferung gegen Barzahlung
Lieferung erfolgt gleichzeitig zur Zahlung
Beispiel:
- 10 Tische
- je 100 €
- 19% Umsatzsteuer
- Rechnungsbetrag 1190 €